Da gibt es doch in Dinslaken einige Straßen, die zwischen dem Gehweg und der Straße einen etwa 2,5 m breite Streifen haben, der mit feinem roten Schotter belegt ist. In einigem Abstand stehen auf diesen Steifen Bäume. Zwischen diesen Bäumen haben an den meisten Stellen bis zu zwei Autos Platz und seit Jahren wird dort geparkt. Damit den Bäumen kein Leid geschieht, sind vor den Bäumen Abweisbügel eingegraben. 
Dinslaken ist notorisch klamm und muss Geld beschaffen, egal wie auch immer. Das Personal des Ordnungsamts wurde aufgestockt und zur Verteilung von Verwarnungsgeldern ausgeschickt. Anwohner der Eichenstraße berichteten, dass an einem Nachmittag durchaus auch mal 22 Verwarnungen erteilt wurden, pro Stück 55 Euro. Lohnt sich!
Ich wurde auch erwischt: Parken auf dem Grünstreifen. Nur ist das ja gar kein Grünstreifen. Und die Anwohner wissen zu berichten, dass es mit Ordnungsamt und Bürgermeister sogar schon einen Ortstermin gab, um die Situation zu beurteilen. Als Ergebnis wurde dabei festgehalten, dass das Parken dort mit einer Beschilderung ausdrücklich erlaubt werden sollte. Bis dahin sollte auf das Erteilen von Verwarnungsgeldern verzichtet werden. Die Reaktionszeit von Behörden ist manchmal lang und es passierte…. Nichts!
An diesen Sachverhalt habe ich das Ordnungsamt erinnert, aber das war nicht erfreut. Der Abteilungsleiter Herr Wiesner, sagte, „Parken ist überall verboten, wo es nicht ausdrücklich erlaubt ist.“ Er betonte, dass ich froh sein sollte, so billig davongekommen zu sein. Bei einer Behinderung oder Gefährdung sei erheblich mehr zu zahlen. Leider fand sich kein Anwalt, der sich einer solchen Bagatelle annehmen wollte, also musste ich zahlen.
Andere Bürger, die Gleiches erlebten, empfanden solches Vorgehen auch als Abzocke und wandten sich an die Presse. Die fand heraus, dass Straßenververkehrsordnung und Bußgeldkatalog hier nicht zur Begründung des Vorgehens taugen und nahmen mit Ordnungsamt und Bürgermeisterin Kontakt auf. Von der Situation und der Gegenwehr überrascht, sagten sie eine Überprüfung zu. Man wollte sogar die unter den fragwürdigen Voraussetzungen verhängten Verwarnungsgelder zurückzuerstatten! Wohl nicht zu Unrecht fürchtete man, in einem Rechtsstreit zu unterliegen. Ferner zeigte man sich gesprächsbereit und versprach, mit Betroffenen auch Einzelfälle zu erörtern. Darüber wurde in einem längeren Zeitungsartikel der NRZ am 10. Juni berichtet.
Also habe ich mich noch einmal an Herrn Wiesner und die Bürgermeisterin gewandt. Ersterer wirkte verärgert: Der Fall sei abgeschlossen und das Parken dort sei verboten, basta! Von er Bürgermeisterin hörte man wieder… nichts!
Fazit: Wenn man der Behörde berechtigt auf die Füße tritt, zeigen die erst mal Reue und verspricht Korrekturen, erinnert sich eine Woche späteraber nicht mehr an das eigene Geschwätz von gestern. Betroffene können sich nicht wehren, die Kasse freut es.
Wundert sich da noch jemand über „Wutbürger“, die vielleicht einmal Parkscheinautomaten mit Sekundenkleber statt mit Münzen bedienen oder Hundekotbeutel mal versehentlich in der Aufregung in Behördenbriefkästen statt in den Abfalleimer werfen? Jedenfalls fühle ich mich als heftig über den Tisch gezogen! (Uneinsichtig bin ich auch noch…)
Fragt ein Besucher den Amtsleiter: im Amt "Wie viele Menschen arbeiten ier denn??"
"Hm, ich schätze mal die Häfte!"