Grunewald
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Da gibt es doch in Dinslaken einige Straßen, die zwischen dem Gehweg und der Straße einen etwa 2,5 m breite Streifen haben, der mit feinem roten Schotter belegt ist. In einigem Abstand stehen auf diesen Steifen Bäume. Zwischen diesen Bäumen haben an den meisten Stellen bis zu zwei Autos Platz und seit Jahren wird dort geparkt. Damit den Bäumen kein Leid geschieht, sind vor den Bäumen Abweisbügel eingegraben. Parverbot

Dinslaken ist notorisch klamm und muss Geld beschaffen, egal wie auch immer. Das Personal des Ordnungsamts wurde aufgestockt und zur Verteilung von Verwarnungsgeldern ausgeschickt. Anwohner der Eichenstraße berichteten, dass an einem Nachmittag durchaus auch mal 22 Verwarnungen erteilt wurden, pro Stück 55 Euro. Lohnt sich! 

Ich wurde auch erwischt: Parken auf dem Grünstreifen. Nur ist das ja gar kein Grünstreifen. Und die Anwohner wissen zu berichten, dass es mit Ordnungsamt und Bürgermeister sogar schon einen Ortstermin gab, um die Situation zu beurteilen. Als Ergebnis wurde dabei festgehalten, dass das Parken dort mit einer Beschilderung ausdrücklich erlaubt werden sollte. Bis dahin sollte auf das Erteilen von Verwarnungsgeldern verzichtet werden. Die Reaktionszeit von Behörden ist manchmal lang und es passierte…. Nichts! 

PolitesseAn diesen Sachverhalt habe ich das Ordnungsamt erinnert, aber das war nicht erfreut. Der Abteilungsleiter Herr Wiesner, sagte, „Parken ist überall verboten, wo es nicht ausdrücklich erlaubt ist.“ Er betonte, dass ich froh sein sollte, so billig davongekommen zu sein. Bei einer Behinderung oder Gefährdung sei erheblich mehr zu zahlen. Leider fand sich kein Anwalt, der sich einer solchen Bagatelle annehmen wollte, also musste ich zahlen.

Andere Bürger, die Gleiches erlebten, empfanden solches Vorgehen auch als Abzocke und wandten sich an die Presse. Die fand heraus, dass Straßenververkehrsordnung und Bußgeldkatalog hier nicht zur Begründung des Vorgehens taugen und nahmen mit Ordnungsamt und Bürgermeisterin Kontakt auf. Von der Situation und der Gegenwehr überrascht, sagten sie eine Überprüfung zu. Man wollte sogar die unter den fragwürdigen Voraussetzungen verhängten Verwarnungsgelder zurückzuerstatten! Wohl nicht zu Unrecht fürchtete man, in einem Rechtsstreit zu unterliegen. Ferner zeigte man sich gesprächsbereit und versprach, mit Betroffenen auch Einzelfälle zu erörtern. Darüber wurde in einem längeren Zeitungsartikel der NRZ am 10. Juni berichtet.BMW

Also habe ich mich noch einmal an Herrn Wiesner und die Bürgermeisterin gewandt. Ersterer wirkte verärgert: Der Fall sei abgeschlossen und das Parken dort sei verboten, basta! Von er Bürgermeisterin hörte man wieder… nichts! 

Fazit: Wenn man der Behörde berechtigt auf die Füße tritt, zeigen die erst mal Reue und verspricht Korrekturen, erinnert sich eine Woche späteraber nicht mehr an das eigene Geschwätz von gestern. Betroffene können sich nicht wehren, die Kasse freut es.

KotWundert sich da noch jemand über „Wutbürger“, die vielleicht einmal Parkscheinautomaten mit Sekundenkleber statt mit Münzen bedienen oder Hundekotbeutel mal versehentlich in der Aufregung in Behördenbriefkästen statt in den Abfalleimer werfen? Jedenfalls fühle ich mich als heftig über den Tisch gezogen! (Uneinsichtig bin ich auch noch…)

Fragt ein Besucher den Amtsleiter: im Amt "Wie viele Menschen arbeiten ier denn??"

"Hm, ich schätze mal die Häfte!"

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Dumm gelaufen, nein gefahren!

Der Alte war fast 9 Jahre in Gebrauch, der Kilometerzähler zeigte etwa 94.000 km. Elektromobile sind angesagt, da kommt man in Versuchung, das auch mal zu probieren. Der Nachfolger des Bisherigen ist elektrisch noch nicht verfügbar, oder nur zu Apothekenpreisen. Der Hersteller bietet aber andere E-Fahrzeuge an, obwohl die Marke weiß-blau-bayrisch ist, kommen die aber aus China oder den USA. In die nähere Wahl kam ein Modell, bei dem die Konstrukteure ihren Ideen freien Lauf lassen konnten: Eine komplette Neukonstruktion. Gebaut wird der in den USA.

Kobold1Da gibt es eine Version mit recht großem Akku, bei der man die Nordseeküste auch ohne zwei Ladestopps erreichen kann. Ein Händler mit 4 Filialen in der Nähe bot gleich 3 sehr junge Fahrzeuge dieses Typs an, leider nicht bei uns in der Stadt. Mit allen Unterlagen des bisherigen Fahrzeugs fuhr ich nach Anmeldung in die nördlichste Niederlassung. Ich wusste, was ich wollte, es stimmte alles.

Fehlte nur noch eine Einigung über eine Inzahlungnahme meines bisherigen Fahrzeugs. Das sagte ich dem Kundenberater, der sogar meine Preisvorstellung akzeptierte. Der wollte ein schwer verkäufliches Premiumfahrzeug an den Mann bringen, musste aber das Altfahrzeug schlucken. Das besah er sich und stellte fest, dass es ja noch ganz ordentlich sei, der TÜV sei ja auch neu, da seien wohl keine Probleme zu erwarten.

Auf eine nähere Betrachtung verzichtete er, da hätten eigentlich bei mir alle Alarmglocken läuten sollen. Nur erwartet man von einem seriösen Händler einer Premiummarke nichts Böses, das war mein Fehler, der mir eine Menge Ärger eingebracht hat!

 

AutoDer Kaufvertrag wurde geschlossen, der Ankaufvertrag ebenso. Der enthielt eine Klausel, dass Mängel, die zwischen Ankauf und Übergabe entstünden, sowie versteckte Mängel zu einer Neubewertung führen könnten. Gefährlich, aber ich glaubte, dem Autohaus vertrauen zu können. Knapp 2 Wochen später wurden die Fahrzeuge getauscht. Das Altfahrzeug wurde auch dabei nicht näher untersucht.

Aber 3 Tage später kam der Anruf, in dem erhebliche Mängel am Altfahrzeug angemahnt wurden. Das Auto hätte niemals eine Hauptuntersuchung bestanden, die Klimaanlage weise einen schweren Defekt auf, Lackschäden seien völlig mangelhaft ausgebessert worden und noch mehr. Man müsse den Ankaufswert erheblich reduzieren. Derartige Telefonate wiederholten sich, der Händler versuchte Druck aufzubauen, er nannte Schadenssummen von mehr als 3000 €.

Selbst der Leiter der Niederlassung meldete sich telefonisch, man drohte mir, auf dem Klageweg das Geld einzutreiben. Eine Klimaanlage verliert immer etwas Kältemittel, ich bot an, man möge auf meine Kosten das Kältemitte auffüllen und einen Anschlagpuffer an der Hinterachse zu erneuern. Die waren bei der letzten Wartung und Hauptuntersuchung übersehen worden, wie sich später zeigen sollte.

Dann wurde mir noch ein Gutachten eines DEKRA-Sachverständigen übermittelt. Dem hatte man das Fahrzeug als Leasingfahrzeug vorgestellt, für die aber viel strengere Maßstäbe gelten. Der stellte dabei den Schaden an der Hinterachse fest. Weiter fand er an der Frontschürze zwei nur von unten sichtbare Lackschäden, eine winzige Beule unter dem Schließbolzen an der B-Säule (nur bei offener Fahrertür erkennbar), ein etwa 2-Cent-Stück großen Kratzer am Wulst einer Felge und andere Dinge, die eigentlich marginal und die bei einem fast 10 Jahre alten Auto Verschleißspuren sind. Der Gutachter ging auch recht großzügig mit dem Austausch von Teilen um, allerdings wurde dabei ein Zeitwert berücksichtigt.  Ja, es wurden Lackschäden ausgebessert, die mir andere Zeitgenossen auf Parkplätzen hinterlassen hatten. Das wurde immer in Meisterwerkstätten erledigt. Darauf hatte ich hingewiesen und die Rechnungen vorgelegt. Hatte mich informiert, solche älteren Fahrzeuge werden immer begutachtet und dann über Auktionen verwertet, die landen bei Straßenhändlern oder im Export. Das Gutachten wäre also in jedem Fall angefertigt worden.

Weiter hatte ich eine Anwaltin unseres Vertrauens kontaktiert, die sich der Sache annehmen wollte. Die riet zur Gelassenheit und wollte der Gegenseite ein Angebot unterbreiten. Ich bot an,  Kosten für die Beseitigung der Probleme an Hinterachse und Klimaanalage zu übernehmen, schließlich wollte ich ein technisch einwandfreies Fahrzeug abliefern. Daraus wurde ein längerer Schriftwechsel zwischen den Anwälten, wiederholt stand die Klage im Raum. Dann akzeptierte die Gegenseite überraschend doch das Angebot!

AuaDie Sache hat System. Eine Sachbearbeiterin unserer KFZ-Versicherung sagte, dass bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen Kunden oft mit exorbitanten Forderungen für Beschädigungen an den Fahrzeugen konfrontiert werden, die sie dann mangels eines Rechtsschutzes über die Vollversicherung begleichenen müssen. Sie sagte, dass sei ein Vorgehen, das sie häufig beobachte. Die Erfahrung hat auch ein Freund mit seinem Leasingfahrzeug gemacht. In einer anderen Filiale dieses Händlers.Ernie

Offenbar ist der finanzielle Druck groß. Wenn ein gebrauchtes Fahrzeug nach rund 6 Monaten nur für rund 63% des Listenpreises verkauft werden kann, muss man über andere Wege mitnehmen, was man immer glaubt, bekommen zu können. Bei den Methoden darf man nicht sehr wählerisch sein, sie sind egal, Hauptsache es kommt Geld. Schließlich  muss ein aufwändigen Shop mit viel Glas, Licht und Aluminium bezahlt werden, viele Mitarbeiter und Showeffekte kosten auch.
Jahrzehntelang hat das funktioniert, schon die Marke hat jeden Preis ermöglicht. Das ändert sich offenbar jetzt. Das halte ich für gut, die alten Kriterien, das schon der Markenname zur Beurteilung reicht, ist mehr als fragwürdig. Gute Technik findet man auch anderswo. Und bei solchen Geschäftsmethoden werde ich bei diesem Händler und in seinen Filialen sicher kein Auto mehr kaufen,.
Mein altes Fahrzeug stand wenigstens 3 Monate auf dem Hof, der Händler  musste noch den Anwalt bezahlen. Das hat sich wohl für ihn nicht gerechnet. Und im persönlichen Gespräch werde ich ihn auch nicht gerade empfehlen, ganz im Gegenteil! So habe ich zwar für eine Schlamperei meiner Werkstatt bezahlt, und auch das Auffüllen des Kältemittele des Klimaanlage. Das hat nach meiner Erfahrung das Doppelte  gekostet, was mir die Werkstatt meines Vertrauens dafür berechnet hätte. Deshalb wird die wohl auch zukünftig die Wartungen vornehmen

 Was mögen Autos besonders gerne?
"Parkplätzchen!"

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Hier Beschreibe ich  Dinge, die wir im Alltag erlebt haben und die vielleicht etwas Beachtung verdienen.

Den Anfang sollen Erfahrungen mit den Geschäftspraktiken machen, die ich beim Kauf eines Autos der Premiumklasse beim Vertragshändler gemacht habe Das ist wirklich dumm gelaufen. In erster Linie für den Händler,

(Wird fortgesetzt).  

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