Nun möchte die Firma, die denn schon geplant hat, aber nicht arbeiten darf, natürlich wissen, wie und wann es weiter geht. Nun steht im Förderantrag ja, dass man erst den Auftrag nach Erhalt des Förderbescheids stellen darf. Aber da bietet die Behörde eine Seite mit einer eine Adresse für Nachfragen an. Also habe ich mal nachgefragt:
Guten Tag!
Zunächst: Ich möchte nicht drängen, aber…
die Firma, die die Photovoltaikanlage bauen soll, hat nachgefragt, wann die Maßnahme vertraglich abgeschlossen werden kann, damit man Termine für die die Montage und den Anschluss planen könne. Dazu kommt eine milde Nötigung in Form der Aussage, dass man den Preis aufgrund von Lieferengpässen nur zeitlich begrenzt garantieren möchte.
Deshalb meine Frage: In welcher Größenordnung liegt die Bearbeitungszeit?
Mit freundlichem Gruß
Wilfried Grunewald
Wenige Stunden später die Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nehmen Sie doch einfach einen Fördervorbehalt in den Kaufvertrag mit auf.
Ansonsten kann die Maßnahme erst nach Erstellung des Zuwendungsbescheides getätigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 64
Goebenstr. 25
44135 Dortmund
Die Antwort ist was für den A…, also die Stelle, auf der man auch sitzt. Nein, nicht wirklich, dieses Papier ist für den Einsatz am achterlichen Ende ungeeignet. Bei solchen Antworten möchte man unfreundlich werden. Darf man aber nicht, wenn man einen Fördergeschäft haben möchte.
Der kürzeste Beamtenwitz: Geht ein Beamter zur Arbeit.
